Allgemeine Geschäftsbedingungen von METOYOUBAG

1. Parteien

1.1. METOYOUBAG ist die Vermieterin mit Sitz in Adliswil (nachfolgend Vermieterin genannt). Mieter ist  die jeweilige natürliche oder juristische Person, die eine Tasche der Vermieterin mietet.

2. Geschäftszweck

2.1. Die Vermieterin betreibt einen Designer-Taschenverleih und garantiert die Echtheit aller Taschen. Der Nachweis der Originaltaschen lässt sich unter anderem durch Datacodes im Innern der Taschen sowie einer Kopie der Proof of Authenticity-Card belegen. Mieter können Taschen gemäss ihrem Vertrag und den folgenden Bestimmungen entleihen.

3. Vertragsschluss und Tarife

3.1. Der Mieter muss sich zunächst online über die Eingabemaske auf der Webseite der Vermieterin anmelden. Dann hat der Mieter die Möglichkeit, Taschen je nach Angebot / Verfügbarkeit zur Miete zum jeweils gültigen Preis verbindlich anzufordern. Pro Person darf maximal eine Tasche ausgeliehen werden. Die Reservierung / Buchung der gewünschten Tasche, die der Mieter tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne von Art. 4 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Der  Vertrag   kommt  durch  eine Bestätigung per E-Mail der  Vermieterin  an  den  Mieter  zustande (Vertragsschluss).

3.2. Erst mit der Mailbestätigung seitens der Vermieterin, die den verbindlichen Auftrag bestätigt, kommt ein Vertrag zwischen der Vermieterin und dem Kunden zustande.

3.3. Die Vermieterin behält sich vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.4. Mit Abschluss der Anmeldung auf der Website www.metoyoubag.com gelten für alle Mietverträge die vorliegenden Geschäftsbedingungen. Der Mieter verpflichtet sich, die Vermieterin über alle Änderungen der bei der Anmeldung aufgeführten Angaben (Adresse, Kreditkarte etc.) unverzüglich zu benachrichtigen. Der Mieter bestätigt durch den Vertragsabschluss, bevor eine Bestätigung per E-mail an ihn versendet wird, von den auf den Vertrag zwischen  ihm und der Vermieterin anwendbaren Tarifen und diesen Allgemeinen Bedingungen Kenntnis genommen zu haben.

4. Taschenverleih

4.1. Die vertraglichen Konditionen richten sich nach dem jeweils vom Kunden gewählten Vertrag, mit dem sich der Kunde bei der Vermieterin registriert und seinen Vertrag abschliesst. Der Kunde kann den Vertragsinhalt sowie die geltenden Preise jederzeit bei der Registrierung sowie in der Anmeldebestätigung einsehen.

4.2. Die Leistungen der Vermieterin beinhalten den Verleih der Tasche inklusive etwaigen Zubehör (z.B. Staubbeutel oder Schlüssel und Schloss) sowie die Übergabe der Tasche in einer geeigneten, bereits vorfrankierten Hin- sowie Rückverpackung zum Versand.

4.3. Der Kunde wählt aus dem METOYOUBAG-Sortiment seine Wunschtasche aus und erstellt seinen persönlichen Warenkorb mit der Tasche, die er ausleihen möchte. Zu beachten ist, dass pro Person maximal eine Tasche ausgeliehen werden kann.

4.4. Die Vermieterin beliefert den Kunden mit der von ihm ausgewählter Tasche schweizweit.

4.5. Der Versand der Tasche erfolgt schnellstmöglich abhängig von der angezeigten Verfügbarkeit. Die Vermieterin bemüht sich, die Lieferwünsche des Kunden zu berücksichtigen, kann jedoch nicht garantieren, dass eine bestimmte Tasche immer zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügbar ist. Auf Versandverzögerungen auf dem Versandwege hat die Vermieterin keinen Einfluss, weshalb kein Schadenersatz geltend gemacht werden kann.

4.6. Die Leihfrist ist durch die gewählte Leihdauer, das Bestehen des Vertragsverhältnisses und die ordnungsgemässe Zahlung begrenzt. Die Tasche muss inklusive etwaigen Zubehör (insbesondere dem Staubbeutel) spätestens nach Ende der Leihfrist wieder bei der Vermieterin eingetroffen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und hat der Kunde auch keine Verlängerung der Leihdauer beantragt, kann die bis dahin ausstehende Tasche nebst Zubehör mit einen Verzugsschaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes (für Staubbeutel werden pauschal CHF 30.00 pro Stück berechnet, für Schlüssel und Schlösser CHF 50.00 pauschal) in Rechnung gestellt und die Kreditkarte entsprechend belastet werden. Wird die Leihfrist ohne das Einverständnis von METOYOUBAG überzogen, berechnet die Vermieterin jeweils CHF 10.00 Verzugsschaden pro überzogenem Tag. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein erheblich niedrigerer Verzugsschaden entstanden ist.

5. Umbuchung / Rücktritt

5.1. Die Mieterin hat kein Rückgaberecht. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, vom Vertrag innerhalb von drei Tagen zurückzutreten, ohne einen bestimmten Grund zu nennen.

6. Kaution

6.1. Die Vermieterin ist berechtigt, neben dem voraussichtlichen Mietpreis eine Kaution in Höhe des Warenwertes für den möglichen Fall der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls der Tasche zu verlangen. Die Kaution wird dem Mieter bei Taschenrückgabe rückvergütet bzw. gutgeschrieben bzw. im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Diebstahls der Tasche wird sie mit eventuellen Schadenersatzansprüchen des Vermieters verrechnet.

7. Mietpreis

7.1. Als Mietpreis gilt grundsätzlich der bei Vertragsschluss vereinbarte Tarif zusätzlich zu den vereinbarten Gebühren für Extras wie zusätzliches Zubehör, Gebühren für Transport etc., der in Schweizer Franken (CHF) festgehalten ist. Es wird keine andere Währung akzeptiert.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Die Leihgebühr ist abhängig von dem vom Kunden gewählten Vertrag und ist im Voraus ohne jeden Abzug an die Vermieterin zu zahlen.

8.2. Die Zahlung ist mit Paypal oder einer gültigen Kreditkarte einer international anerkannten Kreditkartengesellschaft, namentlich American Express, Diners Club, Eurocard/Mastercard und Visa möglich. Ebenso ist eine Vorauszahlung auf das Metoyoubag GmbH Konto (CH39 0900 0000 3155 5004 7) möglich. Nicht akzeptiert werden u.a. sämtliche Prepaid-Karten sowie Debit-Karten z.B. Visa Electron.

8.3. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten, auch nach Ihrer Bestellung, auszuschliessen. Mit Gutschrift Ihrer Zahlung auf unsere Konten werden die bestellten Waren bei Verfügbarkeit an Sie versandt, soweit sich aus Ziffer 4 nichts anderes ergibt. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird die Ware nach Genehmigung der Transaktion durch Ihr Kreditkarteninstitut bei Verfügbarkeit an Sie versandt, soweit sich aus Ziffer 3 nichts anderes ergibt. Rückzahlungen erfolgen unabhängig von der gewählten Zahlungsart ausschliesslich auf ein vom Kunden benanntes Schweizer Bankkonto. Zusätzlich zur Leihgebühr entstehen Versandkosten in Höhe von CHF 20.00 für den Hin- und Rücktransport, die gesondert ausgewiesen werden und grundsätzlich vom Kunden zu tragen sind.

8.4. Im Rahmen der Anmeldung des Kunden führt die Vermieterin automatisch eine Adressprüfung durch.

8.5. Ermächtigung zur Belastung der Kreditkarte:

Der Mieter berechtigt mit Vertragsabschluss die Vermieterin unwiderruflich, alle Mietgebühren und mit dem Mietvertrag  zusammenhängende  sonstige  Ansprüche  von  der  vom  Mieter  benannten Kreditkarte  abzubuchen. Die gesamte Zahlungsabwicklung der betreffenden Tasche muss mit der bei Vertragsabschluss angegebenen Kreditkarte erfolgen. Mietpreis  und  eine  allfällige Kaution  müssen  zum Zeitpunkt  der  Taschenübergabe  durch  ein Approval des  Kreditkarteninstituts sicher gestellt werden. Wird der Approval (die Genehmigung) nicht erteilt, kann die Vermieterin die Taschenübergabe verweigern.

9. Verzug

9.1. Wird durch Verschulden des Kunden die Tasche nicht rechtzeitig, also nach Ablauf der Mietfrist, an die Vermieterin retourniert, muss der Kunde für die verlängerte Mietdauer, wie die entstehenden Bank- und Verwaltungsgebühren, aufkommen. Die Verzugskosten der Vermieterin betragen CHF 10.00 pro Mahnung, CHF 10.00 pro Rücklastschrift beziehungsweise fehlgeschlagener Buchung und CHF 50.00 bei Kreditkartenzahlung. Gebühren von externen Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten werden 1:1 in Rechnung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass keine oder erheblich niedrigere Verzugskosten entstanden sind.

9.2. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Vermieterin berechtigt, den Kunden nicht mehr zu beliefern. Die Vermieterin ist bei Zahlungsverzug des Kunden ausserdem berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% zu verlangen. Ferner ist die Vermieterin in diesem Fall ermächtigt, die beim Kunden befindlichen Taschen nebst etwaigem Zubehör zurückzufordern oder pro Tasche einen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes für (für Staubbeutel werden pauschal CHF 30.00 pro Stück berechnet, für Schlüssel und Schlösser CHF 50.00 pauschal) zu verlangen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.

9.3. Bei Zahlungsverzug ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzuverlangen. Die Kosten der Rücksendung im Verzugsfall (nach Ablauf der Widerspruchsfrist) gehen zu Lasten des Kunden.

10. Beförderung der Tasche

10.1. Für die Beförderung der Tasche benutzt der Kunde die ihm durch die Vermieterin zur Verfügung gestellte Hin-/Rückverpackung sowie den durch die Post übergebenen Retourschein. Wenn der Kunde die Hin-/Rückverpackung nicht an die Vermieterin zurücksendet, behält diese sich vor, dem Kunden nachträglich eine Verlustgebühr von CHF 5.00 zu berechnen.

10.2. Die Vermieterin behält sich vor, bei Unregelmässigkeiten im Namen und Auftrag des Kunden einen Nachforschungsauftrag bei dem mit der Versendung der Taschen beauftragten Dienstleistungsunternehmen zu stellen sowie gegebenenfalls pro Tasche einen Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu verlangen. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.

11. Vertragsgemässer Gebrauch der Tasche

11.1. Mieter  dürfen  das  Mietobjekt  ausschließlich  zum  vereinbarten  Gebrauch, insbesondere nur zum privaten Gebrauch benützen. Das Mietobjekt darf nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden.

12. Beschränkte Haftung der Vermieterin

12.1. Jede Haftung der Vermieterin gegenüber dem Mieter für   jede   Art   von   vertraglichen  und/oder ausservertraglichen Personen- und/oder Sachschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, einschliesslich der Haftung für mittelbare und/oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn, Mängelfolgeschäden, Verspätungsschäden, verpasste Anschlüsse und Gelegenheiten zum Geschäftsabschluss etc.

13. Sorgfalts- und Anzeigepflichten des Mieters

13.1. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, Brandes oder sonstigen Schäden an der Tasche hat der Mieter die Vermieterin unverzüglich zu verständigen und alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens nötig und dienlich ist. Insbesondere hat er bei jedem Diebstahl sofort die Polizei zu verständigen und hinzuzuziehen. Verweigert die Polizei die Diebstahlaufnahme, hat der Mieter dies gegenüber der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen und nachzuweisen. Dem Mieter ist es untersagt, einen Anspruch ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen, es sei denn die Verweigerung der Anerkennung oder Befriedigung durch den Mieter wäre nach den Umständen offensichtlich grob unbillig.

13.2. Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter, bei einem Schadensfall Einsicht in polizeiliche und / oder behördliche Akten zu nehmen.

14. Haftung und Versicherung

14.1. Haftung des Mieters gegenüber der Vermieterin

14.2. Der Mieter ist für alle Schäden am Mietobjekt sowie für den Verlust des Mietobjekts verantwortlich. Er haftet, unabhängig vom Verschulden, bis zur vollen Höhe des Mietobjektwerts. Unabhängig von der Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung haftet der Mieter für alle Schäden als Folge von vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

14.3. Haftung bei Überlassung der Tasche an Dritte

Bei Überlassung der Tasche an einen Dritten hat sich der Mieter dessen Verhalten als sein eigenes anrechnen zu lassen und wird gegenüber der Vermieterin für daraus entstehende Schäden vollumfänglich haftpflichtig.

14.4. Umfang der Haftung:

Die Schadenersatzpflicht des Mieters umfasst neben dem tatsächlichen Schaden (z.B. Taschenwert bzw.  Reparaturkosten, Transport,  Haftpflicht-Selbstbehalt  und  Bonusverlust) die Kosten eines Gutachtens und eine Bearbeitungspauschale von CHF 125.00. Die Vermieterin ist berechtigt, im Schadenfall Schadenursache, Umfang und Bezifferung des Schadens durch einen Fachgutachter auf Kosten des Mieters feststellen zu lassen. Der Mieter erklärt sich  damit  einverstanden, dass  die  Feststellungen  und  die  Schadensbezifferung eines  solchen Gutachtens mit für ihn bindender Wirkung der Schadensregulierung zugrunde gelegt werden. Ist die Tasche als Folge eines Schadensfalls für die Vermieterin nicht nutzbar, so kann sie für die Dauer  der  Reparatur  den  Nutzungsausfall  zu  den  pauschalen Tagesansätzen in Höhe von CHF 10.00 pro Tag in Rechnung stellen. Ein Nutzungsausfall setzt sich aus Reparaturkosten, aus dem entgangenen Gewinn, aus der Entschädigung des Minderwertes sowie aus den Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Ersatzes. Bei einem Totalschaden wird ein Nutzungsausfall von einer Woche pauschal in Rechnung gestellt. Erfolgt die Schadenersatzzahlung nicht fristgerecht, wird ab der zweiten Mahnung jeweils eine Mahngebühr von CHF 10.00 erhoben. Alle weiteren Kosten, welche im Zusammenhang mit der Eintreibung der Schadenersatzforderung entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

15. Rückgabe der Tasche

15.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Tasche gemäss den im Mietvertrag festgehaltenen  Angaben  betreffend  Ort,  Datum  und  Zeit  der  Rückgabe zurückzugeben.

15.2. Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die Vermieterin berechtigt, den Kunden zu mahnen. Dies gilt auch bei längerfristigen Mieten für den Fall, dass der Mieter mit den vereinbarten Mietzinsen länger als 10 Tage im Rückstand ist oder abzusehen ist, dass er den Verpflichtungen des Mietvertrages nicht mehr nachkommen kann.

15.3. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Im Einverständnis mit der Vermieterin kann der Vertrag verlängert werden, falls der Mieter mindestens drei Tage vor Ablauf  der vereinbarten Mietzeit darum ersucht. Mangels gegenteiliger Vereinbarung gelten  für  die  verlängerte  Mietzeit  dieselben  Konditionen  wie  für  die  ursprünglich vereinbarte  Mietdauer  bzw.  die  dem  Mietzeitraum  angepassten  Konditionen.  Die Verlängerung darf nur schriftlich bei der betreffenden Station der Vermieterin und nur durch den Mieter selbst erfolge

16. Persönliche Daten des Mieters

16.1. Der Mieter ist mit dem Speichern seiner persönlichen Daten durch die Vermieterin unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen einverstanden. Gemäss Schweizerischem Datenschutzrecht gewährt die Vermieterin die sichere Verwendung von persönlichen Daten, die nicht an Dritte weitergegeben werden und ausschliesslich für die Bestellung der Tasche bestimmt sind.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1. Auf den Mietvertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts anwendbar.

17.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Zusatzfahrer einerseits und Vermieterin andererseits im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist Adliswil. Die Vermieterin bleibt jedoch berechtigt, jedes andere zuständige Gericht anzurufen.

18. Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit; Sprache

18.1. Teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages, einschliesslich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Allfällige ungültige oder ungültig gewordene Bestimmungen sind bei Anwendung des Vertrages durch solche zu ersetzen, die dem von den ungültigen Bestimmungen angestrebten Zweck am nächsten kommen.

19. Änderungen

19.1. Die Vermieterin weist den Kunden auf mögliche Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hin und räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, von der Änderung Kenntnis zu nehmen. Der Kunde ist berechtigt, den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zu widersprechen, es sei denn, die Änderung bezieht sich auf das nachträgliche Entstehen einer Äquivalenzstörung oder Regelungslücke und ist inhaltlich so bestimmt, dass sie dem Transparenzgebot genügt. Die Vermieterin weist den Kunden bei der Übermittlung einer Neufassung auf sein Widerrufsrecht unter Angabe der Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen im Falle der Nichtausübung des Widerspruchrechts gesondert hin.

Unternehmerinformation

Metoyoubag GmbH

services@metoyoubag.com

Vertreten durch: Ekaterina und Elena Derkatch